Richtlinien der Stadt Bad Honnef

Die Stadt Bad Honnef unterstützt und fördert im pflichtgemäßen Ermessen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die von den Trägern der freien Jugendhilfe in Bad Honnef bzw. für Bad Honnefer Kinder und Jugendliche durchgeführte und den Grundsätzen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) entsprechende Jugendarbeit.

Hier findet ihr die Richtlinien und weitere Dokumente zum Download.

Benötigte Unterlagen

Neben dem Antrag/Nachweis Formular, benötigen wir je nachdem um was für eine Maßnahme es sich handelt, unterschiedliche Unterlagen von euch:
Maßnahme Beim Antrag Beim Verwendungsnachweis
Freizeitmaßnahmen
  • ggfls. Begründung bei Kurzfreizeiten (3 Tage)
Teilnehmendenliste
Feriennaherholungen
  • Programm
  • Bestätigung über die Zahl der Teilnehmenden pro Veranstaltungstag
Bildungsveranstaltungen
  • Angabe von Zielen und Inhalten
  • Programm mit Zeitrahmen und Referent*innen
Teilnehmendenliste
Internationale Begegnungen
  • Angabe von Zielen und Inhalten
  • Programm mit Zeitrahmen und Referent*innen
Teilnehmendenliste
Materialzuschuß
  • Erklärung zum Bedarf der Anschaffung
  • Liste der benötigten Gegenstände
  • Kostenvoranschläge für alle Gegenstände. Bei einem Wert von über 1.500 € sind 3 Angebote von verschiedenen Anbietern notwendig.
  • Rechnungen
Auseinandersetzung mit politischem Radikalismus
  • Konzeptionelle Darstellung mit Ausgangssituation, Zielsetzung, Zielgruppe, Umsetzungsstrategien und -formen, Rahmenbedingungen sowie pädagogische Arbeitsinhalte.
  • Erfahrungsbericht
Modell und Sondermaßnahmen
  • Konzeptionelle Darstellung mit Ausgangssituation, Zielsetzung, Zielgruppe, Umsetzungsstrategien und -formen, Rahmenbedingungen sowie pädagogische Arbeitsinhalte.
  • Erfahrungsbericht
Sonderförderung für
  1. Teilnehmende im Leistungsbezug
    • gem. Ziffer 5.2 der Richtlinie für Freizeiten
  2. Teilnehmende mit Behinderung
    • gem. Ziffer 5.3 der Richtlinie für Freizeiten
    • gem. Ziffer 5.4 der Richtlinie für Internationale Begegnungen
    • gem. Ziffer 5.8 der Richtlinie für Bildungsveranstaltungen
  • separater Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Kopie Leistungsbescheid (Bürgergeld o.ä.)
  • bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Anerkennungsbescheides
Teilnehmendenliste

(Hinweis: Bei Sonderförderungen für Teilnehmende mit Behinderung und/ oder solchen im Leistungsbezug ist auch eine nachträgliche Förderung möglich. Dann müssen Nachweise mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden)

Offene Veranstaltungen und andere Aktionen
  • Programm
  • Bestätigung über die Anzahl der Teilnehmenden