Förderportal Bad Honnef
Über diese Website können Anträge und Nachweise für städtische Zuschüsse zur Förderung der
Jugendarbeit eingereicht werden.
Folgende Maßnahmen können bezuschußt werden:
- Freizeitmaßnahmen (z.B. Ferien- und Freizeitlager)
- Feriennaherholungen
- Bildungsveranstaltungen zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
- Bildungsveranstaltungen der politischen, sozialen, kulturellen und arbeitweltbezogenen
Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit
- Anschaffungen von Jugendpflegematerial (Gerät, Material und Hilfsmittel für die Jugendarbeit)
- Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit politischem Radikalismus
- Internationale Begegnungen
- Modell- und Sondermaßnahmen
- Offene Veranstaltungen und Aktionen
Außerdem haben Mitgliedsverbände des Stadtjugendring Bad Honnef e.V. die Möglichkeit einer
pauschalen Strukturellen Förderung die prozentual anhand der Mitgliedszahlen ausgezahlt wird.
Neue Fördervoraussetzungen:
- Ab dem 01.01.2026 müsst ihr dem Jugendamt eine qualifizierte Ansprechperson für den Kinderschutz melden, sowie nachweisen, dass ihr mindestens eine Risikoanalyse als Schritt zur Erstellung eines Schutzkonzepts durchgeführt habt und Menschen aus eurer Gruppe an Fortbildungen teilnehmen.
- Ab dem 01.01.2027 ist die Vorlage eines Schutzkonzepts eine Fördervoraussetzung.
- Eine Vereinbarung mit dem Jugendamt nach §72a (Führungszeugnisse) ist weiterhin gültig, die Vereinbarungen werden im Jahr 2025 neu geschlossen.
Meldet euch gerne bei uns, falls ihr Unterstützungs- oder Beratungsbedarf habt!
Fördersätze
Die Fördersätze betragen derzeit:
Maßnahme |
Förderhöhe |
Freizeitmaßnahmen |
6 € pro Tag/Person |
Feriennaherholungen |
7 € pro Tag/Person |
Internationale Begegnungen |
7 € pro Tag/Person und zusätzlich 3 € pro Tag/Person bei Begegnungen im Ausland
|
Bildungsveranstaltungen |
Internatsveranstaltungen |
22 € pro Tag/Person |
Tagesveranstaltungen |
16 € pro Tag/Person |
Halbtagesveranstaltungen |
9 € pro Tag/Person |
|
Materialzuschuß |
Im Regelfall 60% der Kosten |
Auseinandersetzung mit politischem Radikalismus |
Bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten |
Modell und Sondermaßnahmen |
Bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten |
Strukturelle Förderung |
200 € Grundbetrag und Förderung pro Mitglied zwischen 6 bis 27 Jahren |
Offene Veranstaltungen und andere Aktionen |
Bis zu 100 € |
Menschen mit Behinderung |
zusätzlich 4 € pro Tag/Person bei Freizeiten, Internationalen Begegnungen und Bildungsveranstaltungen |
TN im Leistungsbezug (Bürgergeld o.ä.) |
zusätzlich 6 € pro Tag/Person bei Freizeiten |